Pensionskassenausweis: So liest man ihn!
Für eine sorgenfreie Zukunft: SOGEDAS
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Vorsorgeausweis der Pensionskasse - Sogedas |
Die Vorsorgeexperten der
Sogedas AG in Basel wissen: „Hinter
den Zahlen im Ausweis Ihrer Pensionskasse verstecken sich harte Fakten. Doch für
die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der
Pensionskasse. Die Vorsorgespezialisten der Sogedas AG haben deshalb eine
kleine „Lesehilfe“ bereitgestellt: Nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit und
erfahren Sie, wie man dieses wichtige Dokument richtig liest. –
Verschaffen sie sich den Durchblick… denn es
geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
Sie fragen – wir antworten! SOGEDAS
Sollten Sie beim Studium Ihres PK-Ausweises fragen haben, so
stehen wir Ihnen für einfache Auskünfte gerne kostenlos mit Rat und Tat zur
Seite. Hier geht’s zum
Hilfe-Formular der Sogedas AG.
Vorsorgeausweis 2014 (Muster)
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Grunddaten
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Gemeldeter AHV Jahreslohn
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1
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Versicherter Jahreslohn
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Entwicklung
des Altersguthaben
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obligatorisch überobligatorisch Total
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Altersguthaben per 1.1.2013
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2
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Einkauf im Jahr 2013
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Zins im Jahr 2013
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Altersgutschrift im Jahr 2013
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Altersgutschrift per 1.1.2014
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Leistungen
im Alter bei ordentlicher Pensionierung
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Voraussichtliches Alterskapital
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3
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Voraussichtliche jährliche Altersrente
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Altersleistungen
bei vorzeitiger Pensionierung
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Voraussichtliche jährliche Altersrente
mit 64/63/62/61/60
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4
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Leistungen
im Todesfall
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Jährliche Ehegattenrente
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5
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Jährliche Lebenspartnerrente
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Todesfallkapital
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Jährliche einfache Waisenrente
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Jährliche Vollwaisenrente
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Leistungen
bei Invalidität (Invaliditätsgrad 100 %)
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Jährliche Invalidenrente
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6
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Jährliche Invaliden Kinderrente
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Finanzierung/Beiträge
2013
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Sparbeitrag Arbeitnehmer
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7
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Risikobeitrag Arbeitnehmer
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Verwaltungskosten Arbeitnehmer
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Persönlicher Monatsbeitrag
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Jährlicher Beitrag Arbeitgeber
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Weitere
Angaben
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Freizügigkeitsleistung per 1.1. 2013
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8
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Max. mögl. Vorbezug für Wohneigentum
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Maximal möglicher Einkauf
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9
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Deckungsgrad der
Personalvorsorgestiftung
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10
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Sogedas AG, Jacob Burckhardt Strasse 61, 4052 Basel |
1. Gemeldeter AHV-Jahreslohn:
Diese Zahl
entspricht Ihrem tatsächlich verdientem Jahreslohn. Kontrollieren Sie im Pensionskassen-Reglement,
ob auch der 13. Monatslohn und etwaige Gratifikationen oder ein allfälliger
Bonus enthalten ist.
Versicherter
Jahreslohn:
Entspricht
der versicherten AHV-Lohnsumme abzüglich dem Koordinationsabzug (24‘570.-- Franken). Sollte
Ihre Pensionskasse bessere Leistungen vorsehen die gesetzlichen
Mindest-Leistungen, wird der Abzug entsprechend geringer. Der versicherte
Jahreslohn ist somit auf max. 59‘670 Franken beschränkt. Erhalten Sie mehr als
84‘240 Franken, so wird in der Regel nicht der ganze gemeldete Lohn versichert.
Jene Pensionskassen versichern jedoch freiwillig auch höhere Löhne – dies nennt
man überobligatorischen Leistungen.
Anmerkungen:
- Allen Leistungen liegt der
versicherten Lohn zugrunde. Kontrollieren Sie darum auf jedem Auszug, ob der
gemeldete AHV-Lohn mit Ihrem Lohnausweis übereinstimmt. Achtung: Ist er zu gering,
hat dies negative Konsequenzen auf die Rente, wie auch auf Ihre Todesfall- und
Invaliditätsleistungen.
- Überprüfen Sie die Berechnung des
versicherten Jahreslohnes. Im Falle einer Teilzeitanstellung beachten Sie dazu
die entsprechenden Bestimmungen.
2. Vorhandenes Altersguthaben (AGH):
Dies ist
das Kapital welches Sie in Ihrem Berufsleben bis jetzt angespart. Das AGH setzt
sich aus allen eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, sämtlichen Sparbeiträgen
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer inkl. Zinsen sowie aus allfälligen freiwilligen
Einzahlungen zusammen. Der Mindestzins beträgt seit 1.1.2014, 1,75 %. Auf dem
überobligatorischen Kapital allerdings, darf ein tieferer Zinssatz zur
Anwendung gelangen.
Anmerkung:
- Vergleichen Sie jeweils Ihr aktuelles
Guthaben mit dem letzten Pensionskassen-ausweis. Dieses muss um die im letzten
Jahr einbezahlten Sparbeiträge plus allfällige Einkäufe, höher sein. Ist dieses
nicht der Fall, verlangen Sie unbedingt eine Erklärung Ihrer Pensionskasse.
3. Leistungen im Alter:
Zeigt die
Höhe Ihres voraussichtlichen Alterskapitals bzw. Ihrer Rente bei Pensionierung.
Bei der Berechnung, geht die Pensionskasse davon aus, dass Ihr Lohn bis zur
Pensionierung gleich bleibt. Der Zins welcher dieser Berechnung zugrunde liegt,
ist von PKJ zu PK unterschiedlich. Zur Berechnung der prognostizierten
Altersrente wird das Alterskapital mit dem sogenannten „Umwandlungssatz“
multipliziert (z.Zt. 6,8% für Frauen bzw. 6,85% für Männer).
Anmerkungen:
- Für junge Menschen sind diese Angaben
relativ unsicher da Ihr Lohn über die Jahre steigen wird, während die
Umwandlungssätze jedoch sinken werden.
- Wer kurz (2 - 3 Jahre) vor der Pension
steht, tut gut daran, die zu erwartende Rente zu berechnen: Zur Rente der
Pensionskasse muss die Rente der AHV hinzugezählt werden. Die AHV-Rente wird
von der zuständigen AHV-Zweigstelle berechnet.
4. Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung:
Die
meisten Pensionskassen weissen auch aus, welche Auswirkungen eine
Frühpensionierung für Sie hätte. Die würde Rente tiefer ausfallen, da weniger lange Beiträge einbezahlt würden, die
Zinseinnahmen für die fehlende Zeit fehlen und über einen entsprechend längen
Zeitraum Rente ausgerichtet wird.
Anmerkung:
- Fragen sie nach, ab wann Ihre Pensionskasse
eine Frühpensionierung zulässt.
- Die
entsprechenden Bedingungen ersehen Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.
5. Ehegattenrente:
Dies ist
der Betrag der Ihrem Ehepartner zusteht, sollten Sie ableben. Auch Konkubinats
Partner können ebenfalls einen Rentenanspruch haben, jedoch müssen sie
Minimum 5 Jahre zusammengelebt oder für gemeinsame
Kinder gesorgt haben.
Waisenrente:
Ebenfalls
ein Anspruch auf Rente besteht für Kinder unter 18 Jahren oder bis 25 Jahren,
wenn sich diese noch in Ausbildung befinden.
Anmerkungen:
- Leben sie in einem Konkubinat? Dann erkundigen
Sie sich bei ihrer Pensionskasse, welche Leistungen sie vorsieht. Sollte Ihre Pensionskasse
Möglichkeiten vorsehen, dann sollten Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner begünstigen.
- Wenn die Leistungen Ihrer
Pensionskasse nicht ausreichen, um Ihre Hinterbliebenen genügend abzusichern, ist
es ratsam, Sie sich mit einer Todesfall-Risikoversicherung zu versichern.
6. Leistungen bei Invalidität:
Dies ist
der Betrag, der nach einer festgelegten Wartefrist welche in der Regel zwölf
Monate beträgt, zur Auszahlung kommt, wenn Sie Krankheitsbedingt invalid
werden. Bei einer unfallbedingten Invalidität bezahlt die obligatorische Unfallversicherung.
Anmerkungen:
- Bestehende Lücken in Ihrer
Versicherungsdeckung können mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente abdecken.
- Wichtig: Während der Wartefrist kann
eine Einkommenslücke entstehen!
7. Finanzierung:
Hier ist
zu lesen, wie viel Ihr Arbeitgeber und wie viel Sie selbst in die Pensionskasse
einbezahlt haben. Auch ist ersichtlich wie diese Beiträge Verwendung fanden; PK-Beiträge
die der Altersvorsorge dienen fliessen in Ihr Altersguthaben, PK-Beiträge für
die
Risikoversicherung
sind jeweils einmalige Prämien für allfällige Leistungen bei Invalidität
oder Tod.
Ein anderer Abzug betrifft die Verwaltungskosten Ihrer Pensionskasse: Das ist
der Betrag den Sie für den Verwaltungsaufwand ihrer Pensionskasse bezahlen.
Anmerkungen:
- Die PK müssen ihre Versicherten über
die genaue Höhe der Aufwendungen für die Verwaltung informieren. Diese Zahl
sollte maximal 6 bis 8% der Prämien ausmachen.
- Kontrollieren Sie die ausgewiesenen Beträge
mit den Abzügen Ihrer Lohnausweise. Reklamieren Sie sofort wenn Sie Abweichungen
feststellen sollten.
8. Austrittsleistung/Vorbezug für
Wohneigentumsförderung:
Diesen
Betrag könnten Sie zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden.
9. Möglicher Einkauf:
Bei den
meisten Pensionskassen haben sie auch freiwillig die Möglichkeit zusätzliche
Beiträge einzuzahlen. Da solche freiwilligen Einzahlungen von den Steuern in
Abzug gebracht werden können, erhöht dies nicht nur Ihren Leistungsanspruch sondern
hilft auch noch Steuern zu sparen.
Anmerkung:
- Sollte die mögliche Einkaufssumme
nicht angegeben sein, so fragen Sie bitte bei Ihrer PK nach. Innovative
Pensionskassen erstellen Ihnen eine Offerte mit der für Sie geeigneten Einkaufssumme.
10. Deckungsgrad:
Der
sogenannte „Deckungsgrad“ zeigt die finanzielle Lage Ihrer Pensionskasse. Ist
der Deckungsgrad 100% oder mehr, so ist Ihre Pensionskasse „gesund“. Besteht
jedoch ein Deckungsgrad von unter 90 Prozent wird es gefährlich: solche
Pensionskassen müssen saniert werden; und das kostet Sie Geld.
Anmerkung:
- Auch im Jahresbericht Ihrer
Pensionskasse finden Sie aufschlussreiche Angaben zum Deckungsgrad wie zur finanziellen
Situation und zur Anlagepolitik. Sollten Ihnen diese Angaben Grund sein um sich
Sorgen zu machen, so nehmen Kontakt mit dem Arbeitnehmervertreter im
Stiftungsrat Ihrer Pensionskasse auf.
Mehr zum Thema: Berufliche Vorsorge/BVG finden Sie auch hier.